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Autor: admin | Erscheinungsdatum: 15 Mai 2020

Betreiber des neuen Abfallwirtschaftssystems

15 Mai 2020, Autor: admin

Informationen für Wirtschaftsteilnehmer (unbewohntes Grundstück) sowohl abgedeckt als auch nicht von der neuen Abfallbewirtschaftungssystem

Bitte beachten Sie, dass ab 1 Juni 2020 gemäß Resolution Nr. XV.140.2020 des Stadtrates von Ek vom 15. Januar 2020. Empfangssystem vom Stadtrat von Elk organisierten Siedlungsabfällen nicht von der alle Eigentümer unbewohnter Immobilien.

Wir erinnern Sie daran, dass unbewohnte Immobilien Liegenschaften, in denen niemand lebt, und Siedlungsabfälle, die öffentliche Gebäude, Büros, Geschäftsräume und Catering, Galerien, Handwerk, Service, Produktion, Schulen, Kindergärten, Hotels, Restaurants, Familiengartengrundstücke, etc.

Kommunales Abfallsammelsystem, das von der Grundstückseigentümer sind abgedeckt, die in der oben genannten Entschließung erwähnt werden. Sie sind verpflichtet:

1) eine Erklärung der produzierten Mengen abgeben Abfälle für Immobilien aus Ressourcen von Wohnungsbaugesellschaften oder Wohngemeinschaften,

2) Abgabe von Erklärungen der Eigentümer so g.a. "freistehende" nicht-ausgestattete Genossenschaften Wohngemeinschaften oder Wohngemeinschaften für die Büro.

Die Eigentümer der oben genannten Immobilie zahlen eine Gebühr für kommunale Abfallentsorgung auf die bisher zur Verfügung gestellte Einzelrechnung.

Eigentümer unbewohnter Immobilien, die nicht von kommunales Abfallsammelsystem, das vom Amt organisiert wird, vom 01. Juni 2015. einzelverträge über die Aufnahme und Entwicklung von Siedlungsabfälle mit einem Unternehmer in das Tätigkeitsregister eingetragen vom Bürgermeister von Elk betrieben. Liste von Unternehmern, der oben genannte Vertrag ist auf der www.czystyelk.plSeite angegeben.

Gleichzeitig wir informieren Sie, dass Kopien der abgeschlossenen Verträge für den Empfang von kommunalen Niederschlägen unbewohnte Immobilien sind erforderlich, um:

1) durch elektronische Scan des Vertrages an die Anschriften der E-Mail: um@um.elk.pl oder a.jablonska@um.elk.pl;

2) an das Finanzdepartement pok. 04 oder pok. 243.


Eigenschaft nicht unter eine Regelung fallen, die verpflichtet sind, einen Vertrag über die Sammlung von Abfällen zu schließen Kommunen sind durch Gesetzesänderung nicht verpflichtet, der so genannten "Bürokratie"-Erklärung. "Null".

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die städtische Liegenschaftsabteilung des Stadtrates von Ek. Pok. Nummer: 243, Tel. 87 73 26 223.

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