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Autor: M.S./ (MOPS) | Erscheinungsdatum: 09 März 2023

Programm zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen

09 März 2023, Autor: M.S./ (MOPS)

Stadt unterzeichnete einen Vertrag über die Umsetzung des Programms "Persönlicher Assistent einer Person" Behinderte", die darauf abzielt, die Lebensqualität der Menschen m.in verbessern Behinderte Gäste. Das städtische Sozialhilfezentrum koordiniert die Umsetzung von Programm. Die Stadt erhielt über 1 Mio. PLN für die Umsetzung des Programms im Rahmen der Solidaritätsfonds.

Die Ausgabe "Persönlicher Assistent eines behinderten Menschen" – Ausgabe 2023, im Folgenden als "Programm" bezeichnet, zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von persönlichen Assistenzdiensten zu gewährleisten, d.h. Unterstützung bei der Durchführung alltäglicher Aktivitäten und beim Funktionieren im sozialen Leben von Menschen mit Behinderungen. Persönliche Assistenzdienste sind eine Form der Unterstützung, die im Rahmen der früheren Ausgaben dieses Programms (d. h. 2019-2022) und des Programms "Persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderungen" – Ausgabe 2020-2022 finanziert wird.
Das Programm bietet Unterstützung bei der Durchführung alltäglicher Aktivitäten und dem Funktionieren im sozialen Leben:
1. Kinder bis 16 Jahre mit einem Behindertenausweis, einschließlich Angaben: die Notwendigkeit einer dauerhaften oder langfristigen Pflege oder Unterstützung einer anderen Person in Verbindung mit einer erheblich verminderten Fähigkeit, unabhängig zu leben, und die Notwendigkeit der ständigen Teilnahme des Vormunds des Kindes am Prozess der Behandlung, Rehabilitation und Erziehung auf täglicher Basis, und
2. Behinderte mit einem Behindertenausweis:
a. in erheblichem Maße oder
b. mäßig oder
c. gemäß Artikel 5 und Artikel 62 des Gesetzes vom 27. August 1997 über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten den vorstehenden behandelt.
Das Programm soll ferner Folgendes gewährleisten:
1. Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, insbesondere indem ihnen ein möglichst unabhängiges Leben ermöglicht wird;
2. Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und bedarfsgerechte Hilfe;
3. Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an sozialen, kulturellen, Unterhaltungs- oder Sportveranstaltungen usw.;
4. Kofinanzierung der lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Aufgaben zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen;
5. Verstärkung der Assistenzunterstützung für behinderte Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, auch in anderen Dimensionen des Lebens und des sozialen Funktionierens.
Im Jahr 2023 ist geplant, Dienstleistungen für insgesamt 63 Einwohner der Stadt bereitzustellen (darunter 41 mit schweren Behinderungen und 18 Menschen mit mittelschweren Behinderungen und 4 Kinder bis 16 Jahre).
Das Programm wird aus dem Solidaritätsfonds finanziert und wird 2023 umgesetzt, wofür die Stadt 1.048.374,36 PLN erhalten hat.
Die Umsetzung des Programms "Persönliche Assistenz einer behinderten Person" wird vom städtischen Sozialhilfezentrum koordiniert.
Die Dienste eines Assistenten werden auf der Grundlage des Gesetzes vom 24. April 2003 über gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeit an Nichtregierungsorganisationen vergeben.

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