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Autor: Monika Salwocka | Erscheinungsdatum: 23 Mai 2023

Rekrutierung von Kindern in städtische Kindergärten

23 Mai 2023, Autor: Monika Salwocka

Nächste Woche, am 1. Juni, beginnt die Rekrutierung Kinder in städtische Kindergärten. Ab September für freie Stellen in städtischen Kindergärten Insgesamt werden 145 der jüngsten Elche zugelassen.

Derzeit kümmern wir uns in städtischen Kindergärten um Insgesamt 243 kleine Elche im Alter von 1 Jahr bis 3 Jahren. Für städtische Kindergärten Kinder, die in der Stadt Ełk leben, werden aufgenommen.

Ab dem 1. September für offene Stellen in städtischen Kindergärten Insgesamt 145 kleine Elche im Alter von 1 bis 3 Jahre:

o w Kinderkrippe Nr. 1 in Ełk - 75 Kinder, in diesem Jahr schaffen wir 11 zusätzliche Sitzplätze,

o w Kindergarten Nr. 2 - 70 Kinder.

Antragsformulare mit erforderlichen Anhängen kann von Donnerstag, 1. Juni 2023 bis Freitag, 16. Juni 2023 eingereicht werden Juni 2023:

- persönlich am Sitz der Kinderkrippe,

- per Post an die Adresse der Baumschulen:

Städtische Kindertagesstätte Nr. 1 in Ełk, Piękna Straße 20, 19-300 Elch

Städtische Kindertagesstätte Nr. 2 in Ełk, St. M. M. Kolbe Straße 11, 19-300 Elch, Polen

- per Scan an die E-Mail-Adresse der Gärtnerei: zlobek@zlobek.elk.pl,

- in den elektronischen Posteingang ePUAP:

Städtische Baumschule Nr. 1 in Ełk: /MZnr1Elk/SkrytkaESP

Städtische Baumschule Nr. 2 in Ełk /MZnr2Elk/SkrytkaESP

(als allgemeines Schreiben an eine öffentliche Einrichtung).

Wenn Sie an der Rekrutierung teilnehmen möchten, um zwei städtische Kindergärten reicht es aus, die entsprechenden auf dem Anmeldeformular zu markieren die Informationsklauseln zu personenbezogenen Daten sowohl für Kindergärten als auch für Falten Sie eine Karte so, wie Sie möchten.

In erster Linie werden Kinder, die aufgenommen werden, aufgenommen erhält die höchste Punktzahl, wenn die einzelnen Kriterien erfüllt werden Aufnahme eines Kindes in eine Kinderkrippe:

(1) Zahlung der Einkommensteuer durch Eltern/Erziehungsberechtigte des Kindes an das Finanzamt der Stadt Ełk:

a) beide Elternteile/Erziehungsberechtigten zahlen Einkommensteuer an das Finanzamt der Stadt Ełk - 10 Punkte;

b) ein Elternteil/Erziehungsberechtigter zahlt Einkommensteuer an das Finanzamt der Stadt Ełk - 5 Punkte;

c) Alleinerziehende/Erziehungsberechtigte zahlt Einkommensteuer an das Finanzamt der Stadt Ełk - 10 Punkte;

2) Ein Kind, dessen Eltern/Erziehungsberechtigte berufstätig sind oder täglich studieren:

a) beide Elternteile/Erziehungsberechtigten arbeiten oder unterrichten im Tagesmodus - 10 Punkte;

b) ein Elternteil/Erziehungsberechtigter arbeitet oder unterrichtet im Tagesmodus - 5 Punkte;

c) Alleinerziehende/Erziehungsberechtigte Arbeiten oder Studien auf täglicher Basis - 10 Punkte;

3) Ein Kind, das zum Zeitpunkt der Abgabe der Karte Geschwister:

a) bis 6 Jahre - 5 Punkte, für jedes Geschwisterkind in diesem Alter;

b) im Alter von 7 bis 13 Jahren - 4 Punkte für jeden Geschwister in diesem Alter;

c) 14- bis 16-Jährige - 3 Punkte für jeden Geschwister in diesem Alter;

d) 17- bis 18-Jährige - 2 Punkte für jeden Geschwister in diesem Alter;

4) Ein Kind mit einer Behinderung, für die keine gesundheitlichen Kontraindikationen vorliegen, die die Anwendung von von einem Kind aus den Diensten eines Kindergartens, und der Kindergarten hat die Möglichkeit, besondere Sorgfalt in Bezug auf die Bedürfnisse des Kindes - 10 Punkte;

5) Ein Kind, gegen das Geschwister verurteilt wurden Behinderung - 10 Punkte;

6) Ein Kind, gegenüber dem der Elternteil/Erziehungsberechtigte schwere oder mittelschwere Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit und Unfähigkeit, aufgrund von gesonderte Regelungen - 10 Punkte;

7) Ein Kind, das in Pflegefamilien oder in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen - 10 Punkte;

8) Das Kind des Elternteils/Erziehungsberechtigten isst alleine Erzieher - 10 Punkte,

9) Ein Kind, das das Geschwisterkind eines Kindes ist Besuch des Kindergartens - 10 Punkte.

Wenn die gleiche Anzahl von Punkten vereinbart wurde Bei mehr als einem Kind entscheidet die Reihenfolge, in der die Karten gefaltet werden.

Liste Kinder, die in Kinderkrippen zugelassen sind und nicht, werden an den Türen der Kinderkrippen ausgehängt 30. Juni 2023 um 15.00 Uhr

Antragsformulare und weitere Informationen unter:

Städtisch Kinderkrippe Nr. 1 in Ełk: zlobek1.bip.elk.pl

Städtisch Kinderkrippe Nr. 2 in Ełk: zlobek2.bip.elk.pl


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