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Autor: PSK | Erscheinungsdatum: 10 Oktober 2023

Parlamentswahlen und Volksabstimmungen – praktische Ratschläge für Wählerinnen und Wähler

10 Oktober 2023, Autor: PSK

Bereits am Sonntag (15 Wahlen zum Sejm und zum Senat der Republik Polen sowie ein Referendum Landesweit. Sorgen wir dafür, dass die Wahlbeteiligung hoch ist, und nutzen wir das Recht, Abstimmungen. Wir empfehlen Ihnen, die Informationen zu den Wahlen zu lesen mit praktischen Ratschlägen, m.in. wo man wählen kann und wie man richtig abgibt Stimme. SEHEN SIE SICH DAS VIDEO AN.

Warum lohnt es sich, zur Wahl zu gehen?

Die Wahlen stehen vor der Tür! Am 15. Oktober um 7.00 Uhr – 21.00 Uhr können wir an der Abstimmung teilnehmen und entscheiden, wie sie ablaufen wird Die Zukunft unserer Heimat sah in den kommenden Jahren aus.

Das Wahlrecht ist unser verfassungsmäßiges Recht. Und die aktive Teilnahme an Wahlen ist Ausdruck unseres Patriotismus. Seien wir uns dessen bewusst dass unsere Stimme zählt, dann wird es uns nicht an Motivation mangeln, zur Wahlurne zu gehen und ermutigen Sie Ihre Lieben, Nachbarn. Eine hohe Beteiligung ist für uns ein Erfolg Engagement, nicht Gleichgültigkeit.

Merken! Das Wahlrecht ist ein Privileg. Fehlen Eine Entscheidung ist immer eine schlechte Entscheidung, treffen Sie Ihre eigene und gehen Sie zur Wahlurne.

Wer darf wählen?

Das Wahlrecht (Wahlrecht) in der Wahlen zum Sejm der Republik Polen und zum Senat der Republik Polen und im Referendum hat ein polnischer Staatsbürger, der:

(1) Spätestens am Tag der Abstimmung 18 Jahre alt wird;

2) Nein durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil der Allgemeinheit beraubt worden ist;

3) Nicht durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung entmündigt worden ist;

4) Nicht Er wurde durch eine rechtskräftige Entscheidung des Staatsgerichts seines Wahlrechts beraubt.

Wo kann man abstimmen?

Der Wähler wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen Wählerinnen und Wähler an ihrem ständigen Wohnsitz. Wenn jemand Wenn Sie Zweifel haben oder wissen, dass Sie keine registrierte Adresse haben, können Sie dies überprüfen:

-        selbstständig in der mObywatel 2.0 -> Anwendung Registerkarte "Wahlen";

-        telefonisch beim Ministerium für Zivile Angelegenheiten – Tel. 87 732 61 00;

-        persönlich im Departement für zivile Angelegenheiten – ul. März. J. Piłsudskiego 6 (Personalausweise/Melderegister).

Liste der Wahllokale (22 Wahllokale) in Ełk, einschließlich der angepassten Wahllokale für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen (11 Einheiten) befinden sich unter dem Adresse: https://bip.elk.warmia.mazury.pl/system/obj/39703_obwieszczenie_o_obwodach_m.Elk.pdf

Sie können das Wahllokal wählen, in dem Sie wählen möchten. Benachrichtigung bis zum 12. Oktober.

Jeder Wähler, auch ein Wähler mit einer Behinderung, kann persönlich in einem Wahllokal im Wahlbezirk seines Wahlbezirks Residenz.

Sie können auch in einem Wahllokal ihrer Wahl wählen auch in einem Wahllokal, das an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst ist. Dazu sollte er einen Antrag auf Änderung des Wahlortes stellen. Dies gilt für ständigen Einwohner des Landes, die sich am Tag des Aufenthalts des Wahlen im Land.

Papier-Bewerbungen sind im Büro – Abteilung für Zivile Angelegenheiten oder im Büro des BIP erhältlich:

 https://bip.elk.warmia.mazury.pl/procedury/11/180/WYBORY_-_Glosowanie_poza_miejscem_stalego_zamieszkania/

Sie können auch ein vertrauenswürdiges Profil verwenden, um eine Bewerbung elektronisch einzureichen: https://www.gov.pl/web/gov/zmien-miejsce-glosowania

Nach Einreichung des oben genannten Antrags wird der Wähler im ständigen Wahlbezirk der Anschrift der Anschrift aus dem Register gestrichen ständiger Wohnsitz oder ständiger Wohnsitz.

Stimmabgabe auf der Grundlage einer Berechtigungsbescheinigung Abstimmungen. Bewerbungen bis zum 12. Oktober.

Ein Wähler, der beabsichtigt, seinen Wohnort zu wechseln Vor dem Wahltag können Sie eine Bescheinigung über die Wahlberechtigung erhalten. Mit Eine solche Bescheinigung kann für die Stimmabgabe in jedem Wahlbezirk des Landes verwendet werden, für das die Grenze oder auf einem polnischen Seeschiff.

Antrag auf Erteilung eines Anspruchsnachweises auf Die Stimmabgabe ist innerhalb der Frist von 1. September 2023 bis 12. September 2023 Oktober 2023 Der Antrag ist schriftlich in Form von mit eigenhändiger Unterschrift.

Wählerbescheinigung über das Wahlrecht werden gegen Quittung persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt Rathaus.

Ein Wähler, dem eine Bescheinigung über die Berechtigung zur wird automatisch aus dem Wählerverzeichnis gestrichen, in das er eingetragen ist die zuvor in die Volkszählung einbezogen wurden.

Es sollte besonders darauf geachtet werden, nicht zu verlieren Bescheinigung über das Wahlrecht. Im Falle seines Verlustes, unabhängig von der ist es nicht möglich, eine andere Bescheinigung zu erhalten oder eine an der Stimmabgabe in dem Wahlbezirk teilnehmen, der für den Ort der ständigen Residenz.

Wählen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen.

Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag in Gesundheitseinrichtungen, Pflegeheime, Gefängnisse und Haftanstalten in die Wählerverzeichnisse aufgenommen werden, die für die Wahlbezirke der in diesen Einheiten konstituiert sind und in diesen Einheiten abstimmen können Stromkreise.

Wähler, die in den oben genannten Wählerverzeichnissen eingetragen sind Unternehmen werden automatisch aus der Zählung entfernt, wenn sie Residenz.

Wählerinnen und Wähler, die zu den oben genannten vor dem Wahltag und nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, von der regionalen Wahlkommission am Tag der Stimmabgabe in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Wählerinnen und Wähler, die zu den oben genannten am Tag der Abstimmung in den Wahlbezirken abstimmen können, die in diesen nur auf der Grundlage von Wahlrechtsbescheinigungen.

Wen wählen wir?

Der Wähler wendet sich an die regionale Wahlkommission ein Dokument, das die Identifizierung seiner Identität ermöglicht.

Den Wählerinnen und Wählern wird jeweils ein Stimmzettel ausgehändigt in:

-        Wahlen zum Sejm,

-        Wahlen zum Senat,

-        in einem Referendum.

Für den Fall, dass der Wähler den Stimmzettel an die sich weigert, einen oder zwei von ihnen anzunehmen, so ist der Aussteller der Stimmzettel Ein Mitglied des Ausschusses vermerkt dies in der Rubrik "Bemerkungen" des Wählerverzeichnisses.

Wie gebe ich eine Stimme richtig ab?

BEI DEN WAHLEN ZUM SEJM: Sie können nur für einen abstimmen Kandidatenliste durch Einfügen eines "X" (mindestens zwei Linien, die sich in der innerhalb des Feldes) im Feld links neben dem Namen eines Kandidaten aus demselben und damit seine Priorität bei der Erlangung eines Mandats angibt.

BEI DEN WAHLEN ZUM SENAT: Sie können nur für Kandidat durch Platzieren eines "X" (mindestens zwei Linien, die sich schneiden) innerhalb der Urne) auf dem Stimmzettel in der Box links neben dem Namen Kandidat.

BEI REFERENDUM: Der Wähler antwortet gesondert auf die einzelnen Fragen durch Einfügen eines "X" (mindestens zwei Zeilen, die die innerhalb der Urne) auf dem Stimmzettel in der Box links neben dem positive Antwort "JA" oder im Kästchen links neben der Antwort negatives 'NEIN'.

Weitere Informationen zu den Wahlen unter: https://bip.elk.warmia.mazury.pl/235/Wybory/ 

Sehen Sie sich die Aufzeichnung des Bürgermeisters von Ełk, Tomasz Andrukiewicz, an: https://youtu.be/3zmwsV9okMc


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