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Autor: PSK/ MK | Erscheinungsdatum: 02 November 2023

Vergiss nicht, die Blätter zu säubern

02 November 2023, Autor: PSK/ MK

Es ist Herbst, kümmern wir uns um die Sicherheit in der Stadt, indem wir uns um Aufrechterhaltung der Sauberkeit der Fußgängerwege und der Sauberkeit der internen Straßen. Es sei daran erinnert, dass für die Beseitigung von Laub auf Fußgängerwegen außerhalb der Eigentümer oder Verwalter von Immobilien sind ebenfalls verantwortlich.

Erinnerung dass nicht nur kommunale Dienstleistungen, sondern auch Eigentümer oder Verwalter von Immobilien Sie sind für die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und (z. B. Beseitigung von Laub, Schlamm oder anderem Schutt) von Straßen Fußgänger, die sich entlang des Grundstücks befinden, und eine solche Straße gilt als separate Teil einer öffentlichen Straße, die für den Fußgängerverkehr bestimmt ist und sich in unmittelbarer Nähe des an der Grundstücksgrenze.

Dienst diesbezügliche Inspektionen durchführen. Im Falle von Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen gemäß den zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Kommunen können die Hausverwalter kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Jegliche Stellungnahmen können an folgende Adresse gerichtet werden:

-        Unternehmen Kommunale Dienstleistungen Sp. z o. o. in Ełk  (Tel. 87 610 25 25),

-        Bewachen Gemeindeamt (Tel. 87 73 26 201),

-        Papier Abteilung für städtisches Eigentum des Rathauses Ełk (Tel. 87 73 26 244).


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