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Autor: M.S./ (WE) | Erscheinungsdatum: 04 März 2024

Die letzten Tage der Einschulung der Kinder in die städtischen Kindergärten

04 März 2024, Autor: M.S./ (WE)

Bis Freitag (8 März) können Anträge auf Aufnahme eines Kindes in die Gemeindeverwaltung gestellt werden. Kindergarten/Vorschulklasse in einer Grundschule.

In der Personalbeschaffung Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, die in der Stadt Ełk leben, nehmen teil, die im Schuljahr 2023/2024 keine öffentlichen Kindergärten besucht haben.

Bewerbungen für die Aufnahme in einen Kindergarten/eine Vorschulklasse in einer Grundschule können bis zum 8. März eingereicht werden.

Wenn, nach Einstellungsverfahren ist der öffentliche Kindergarten nach wie vor freien Stellen wird ein ergänzendes Verfahren durchgeführt.

Wie bewerbe ich mich?

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich für die Aufnahme in einen Kindergarten/eine Klasse zu bewerben Vorschulerziehung in der Grundschule:

-Füllung elektronisch über die Website (ein Ausdruck des Antrags wird an die an die Einrichtung, in die das Kind aufgenommen werden soll),

-Versammlung einen handschriftlich ausgefüllten Papierantrag an die Einrichtung (ein Mitarbeiter der Kindergarten/Schule den Antrag in das System eingibt).

Elektronisches System Rekrutierung

Gebrauchen Das elektronische Auswahlsystem bietet die Möglichkeit, die Plätze voll auszunutzen.

Rekrutierung von Kindergärten der Stadt Ełk werden auch am 19. Februar - 8. März 2024

Heutzutage Es wird eine Website für die elektronische Rekrutierung zur Verfügung gestellt. Auf Auf der Website wird ein Leitfaden mit dem Angebot an Kindergärten und Vorschulklassen in Grundschulen im Gebiet der die Stadt Ełk.

Link zu Seiten: https://naborp-kandydat.vulcan.net.pl/elk  

Mit dem Befehl Die Eltern werden durch einen Fragebogen unterstützt, der von der Fakultät für Erziehungswissenschaften ELTERNLEITFADEN - REKRUTIERUNG 2024/2025 SCHRITT FÜR SCHRITT: https://bip.elk.warmia.mazury.pl/system/obj/40395_PORADNIK_DLA_RODZICOW_-_REKRUTACJA_2024-2025_KROK_PO_KROKU.pdf

Hinweis: Der Antrag eines Elternteils, der über die Website ausgefüllt wurde Website im System gespeichert ist. Ein Elternteil mit einer Papierversion des Antrags zusammen mit Mit den erforderlichen Unterlagen ist es zwingend erforderlich, dass er oder sie persönlich in die Einrichtung kommt und bestätigen den Antrag bis spätestens 8. März 2024.

Kriterien für die Einstellung

Über die Rezeption die Reihenfolge der Bewerbungen ist NICHT ausschlaggebend für die Aufnahme des Kindes in den Kindergarten/die Vorschulklasse Kriterien für die erste und zweite Phase der Einstellung.

Benehmen Die Einstellung erfolgt durch einen Einstellungsausschuss, der vom Direktor der Kindergarten/Grundschule.

Auf der ersten Phase des Auswahlverfahrens kumulativ Gesetzliche Kriterien:

1. Viele Kinder zu haben die Familie des Bewerbers;

2. die Behinderung des Bewerbers;

3. Behinderung eines Elternteils des Bewerbers;

4. Behinderung beider Elternteile des Bewerbers;

5. Behinderung Geschwister des Kandidaten;

6. Einsam Erziehung des Kandidaten in der Familie;

7. Umarmen Pflegefamilien.

In öffentliche Vorschuleinrichtungen;  Jedes Kind kann rein, egal wo in welchem Stadtteil der Stadt wohnt. Es gibt keinen Vorrang für die Aufnahme eines Kindes in Kindergärten in dem Bezirk, in dem er wohnt. Daher gehört die Region nicht zu den Kriterien, die von Kindergärten bei der Bewertung von Anträgen auf Rekrutierung von Vorschulkindern.

Ausnahme: Da ein Kind im Alter von 6 Jahren ein einjähriges Vorschulvorbereitungsprogramm in einem Kindergarten absolvieren müssen, Vorschulerziehung in einer Grundschule (Vorschule) oder einer anderen Bildungseinrichtung Vorschule, der Weg des Kindes von zu Hause in den Kindergarten, in einer Grundschule darf – 3 km nicht überschreiten.

Hinweis: Auswahlkriterien in der zweiten Stufe des Verfahrens sind im Leitfaden für Eltern verfügbar, der im BIP im öffentliches Schulwesen.

https://bip.elk.warmia.mazury.pl/procedury/11/184/REKRUTACJA_DO_PUBLICZNYCH_PRZEDSZKOLI_2C_ODDZIALOW_PRZEDSZKOLNYCH_W_PUBLICZNYCH_SZKOLACH_PODSTAWOWYCH_PROWADZONYCH_PRZEZ_GMINE_MIASTO_ELK_NA_ROK_SZKOLNY_2020_2F2021_0D_0A/


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